Unsere Dienstleitungen & Forderungen

Unser Leistungskatalog

Für aktive Mitglieder:

  • Dossier-Analyse und Beratung
  • Psychologische und rechtliche Unterstützung (ggf. mit externen Spezialisten, gebührenpflichtig)
  • Begleitung von Verfahren (gebührenpflichtig)
  • Mediation mit Behörden
  • Zugang zu Kooperationspartnern und einem spezialisierten Angebotsnetzwerk
  • Exklusiver Zugang zu Ehrenmitgliedern & JFS International

 

Für passive Mitglieder:

  • Newsletter
  • Einladungen zu Veranstaltungen & Podiumsdiskussionen
  • Zugang zu rechtlichen Informationen

Unsere Forderungen

  • Kinder- und Erwachsenenschutz reformieren
    Die aktuellen Regelungen begünstigen Machtmissbrauch und mangelnde Transparenz. Es braucht klare, gerechte und bürgerfreundliche Gesetze.
  • Recruiting transparent gestalten
    Die Auswahlprozesse bei KESB, KJZ, Gemeindeämtern, Bezirksräten, Gerichten und Staatsanwaltschaften müssen objektiv sein, damit nur qualifizierte, unabhängige und integre Personen eingesetzt werden.
  • Aufsicht und Kontrolle stärken
    Kontrollinstanzen wie Bezirksräte oder Gemeindeämter dürfen keine Alibi-Funktionen erfüllen, sondern müssen unabhängig und bürgernah arbeiten.
  • Kautionspflichten abschaffen
    Finanzielle Hürden vor Gerichtsverfahren verhindern den Zugang zum Recht und müssen vollständig beseitigt werden.
  • Staatliche Unterstützungen fair verteilen
    Kinderzulagen und ähnliche Zahlungen sollen bei Scheidung oder Trennung auf beide Haushalte aufgeteilt werden.
  • Alternierende Obhut gesetzlich verankern
    Das Wechselmodell soll analog zum gemeinsamen Sorgerecht als Ausgangslage festgelegt werden, zum Wohle der Kinder.
  • Eltern-Kind-Entfremdung strafrechtlich erfassen
    Psychische oder physische Entfremdung durch einen Elternteil muss ins Strafrecht aufgenommen werden.
  • Kontaktbehinderung unter Strafe stellen
    Wird einem Elternteil der Kontakt verweigert, soll auch das strafrechtlich verfolgt werden.
  • Wohnsitz der Kinder gerecht regeln
    Der Wohnsitz soll bei getrennten Eltern gesetzlich auf beide Haushalte verteilt werden.

Reformvorschläge im Bereich des Kinder- und Erwachsenenschutzrechts sowie der behördlichen Aufsicht

I. Ausgangslage

Es besteht der Eindruck, dass Staatsanwaltschaften, Gemeindeämter, Bezirksräte und Gerichte systematisch Beschwerden gegen Beamte im Bereich des Kinder- und Erwachsenenschutzrechts (KESB) sowie verwandter Behörden abweisen oder nicht behandeln, selbst bei grob fahrlässigem Fehlverhalten. Die bestehenden Aufsichtsmechanismen erscheinen daher als unzureichend und werden oft als reine Alibi-Übung wahrgenommen. Zudem wird kritisiert, dass juristisch dominierte Behörden berechtigte Kritik unterdrücken und durch Ermessensspielräume Verfahren blockieren, um Behörden oder bestimmte gesellschaftliche Gruppen zu schützen.

II. Zielsetzung der Reformen

  • Stärkung der Unabhängigkeit und Transparenz von Aufsichtsbehörden
  • Sicherstellung einer objektiven und fairen Bearbeitung von Beschwerden gegen Beamte
  • Förderung interdisziplinärer Fachkräfte im Kinder- und Erwachsenenschutz
  • Verhinderung von Machtmissbrauch und systematischer Bevorzugung innerhalb der Justiz

III. Reformvorschläge

1. Unabhängige Kontrollinstanz schaffen

  • Einrichtung einer externen, unabhängigen Beschwerde- und Kontrollstelle für Fehlverhalten von Beamten in sensiblen Bereichen wie KESB, KJZ und Bezirksräten.
  • Diese Instanz soll personell divers aufgestellt sein, insbesondere mit Expertinnen und Experten aus Sozialarbeit, Psychologie und Pädagogik.
  • Verpflichtung zur Veröffentlichung von Jahresberichten über Beschwerden, Entscheidungen und eingeleitete Massnahmen.

2. Verpflichtende externe Prüfungen von Staatsanwaltschaften

  • Einführung regelmässiger, unabhängiger Audits zur Überprüfung der Praxis von Verfahrenseinstellungen ohne Prüfung des Sachverhalts bei Anzeigen gegen Beamte.
  • Transparente Begründungspflicht für solche Einstellungen, die durch eine externe Stelle überprüfbar sein muss.

3. Fachkompetenz in Behörden stärken

  • Erhöhung des Anteils nicht-juristischer Fachkräfte in KESB, KJZ und ähnlichen Institutionen.
  • Einführung verpflichtender Fortbildungen zur Sensibilisierung für Machtmissbrauch und ethisches Verhalten im Amt.

4. Klagerechte für Bürgerinnen und Bürger erweitern

  • Vereinfachung des Zugangs zu Beschwerden und Klagen gegen behördliches Fehlverhalten.
  • Einführung von Ombudsstellen auf kantonaler Ebene mit echter Entscheidungsbefugnis.

5. Ermessensspielräume von Gerichten begrenzen

  • Klare gesetzliche Vorgaben zur Einschränkung des Ermessensspielraums bei Verfahren, die Behörden betreffen.
  • Verpflichtung zur schriftlichen, nachvollziehbaren Begründung von Entscheidungen, insbesondere bei Verfahrenseinstellungen.

6. Schutz vor Interessenkonflikten stärken

  • Offenlegungspflicht persönlicher oder institutioneller Verbindungen von Entscheidungsträgern zu betroffenen Behörden.
  • Einführung von Rotationsmodellen, um eine zu enge Verflechtung zwischen Justiz, Verwaltung und Politik zu vermeiden.

IV. Erwartete Auswirkungen

  • Erhöhung des Vertrauens der Bevölkerung in staatliche Institutionen
  • Effektivere Kontrolle und Ahndung von Fehlverhalten im öffentlichen Dienst
  • Förderung von Transparenz und Unabhängigkeit im Justizsystem
  • Stärkung von Bürgerrechten und gerechtere Verfahren

V. Fazit

Durch die vorgeschlagenen Reformen soll das Machtgleichgewicht zwischen Behörden und Bürgern wiederhergestellt und ein transparentes, faires Verfahren zur Aufarbeitung von Fehlverhalten sichergestellt werden. Nur durch unabhängige Kontrollmechanismen und eine diverse personelle Aufstellung in sensiblen Bereichen kann das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig gestärkt werden.

Unser Ziel:

Wir setzen uns für eine grundlegende Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein, insbesondere im Bereich des Familienrechts. Nur durch klare Reformen können wir sicherstellen, dass Gerechtigkeit, Transparenz und Bürgernähe wieder im Mittelpunkt unseres Systems stehen.