AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verein Justiz und Familienrechtsaufsicht Swiss
1.1. Der Verein „Justiz und Familienrechtsaufsicht Swiss“ (nachfolgend „Verein“) ist ein unabhängiger, nicht gewinnorientierter Verein mit Sitz in der Schweiz.
1.2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Transparenz, Überwachung, Reformen und Verbesserung von Verfahren im Justiz- und Familienrechtssystem ( Kinder-und Erwachsenenschutz).
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Mitgliedschaften, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die allgemeinen Bedingungen für Dienstleistungen des Vereins.
2. Mitgliedschaft
2.1. Arten der Mitgliedschaft
Der Verein bietet folgende Mitgliedschaften an:
- Ordentliche Mitgliedschaft: Für natürliche und Juristische Personen, die sich aktiv engagieren möchten.
- Fördermitgliedschaft: Für natürliche oder juristische Personen, die den Verein finanziell unterstützen möchten.
- Ehrenmitgliedschaft: Wird durch den Vorstand an Personen mit besonderen Verdiensten, Engagements und Arbeiten verliehen.
2.2. Aufnahme
2.2.1. Die Mitgliedschaft kann durch eine schriftliche , mündliche und/oder Jahresmitgliedschaft Ausrichtung automatisch Beitreten.
2.2.2. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.
2.3. Mitgliedsbeiträge
2.3.1. Der Verein erhebt jährliche Mitgliedsbeiträge, die durch die Mitgliederversammlung festgelegt werden. Aktuell sind die Beiträge auf 120.00.- festgesetzt.
2.3.2. Die Mitgliedschaft ist jeweils zum Voraus zu entrichten. Die Mitgliedschaft ist immer für ein Kalenderjahr gültig.
2.3.3. Eine Rückerstattung des Beitrags bei Austritt während des Jahres ist ausgeschlossen.
2.4. Rechte und Pflichten der Mitglieder
2.4.1. Mitglieder haben das Recht, an Vereinsversammlungen teilzunehmen und Anträge zu stellen.
2.4.2. Stimmberechtigt sind nur ordentliche Mitglieder.
2.4.3. Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Ziele des Vereins zu unterstützen und die AGB einzuhalten.
2.5. Beendigung der Mitgliedschaft
2.5.1. Die Mitgliedschaft endet durch:
- Freiwilligen Austritt (schriftliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende). Danach verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um weitere 12 Monate.
- Ausschluss durch den Vorstand wegen schwerwiegenden Verstößen gegen die Vereinsinteressen.
- Tod oder Auflösung (bei juristischen Personen).
2.5.2. Ein Ausschluss erfolgt schriftlich. Das betroffene Mitglied kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben.
3.1. Der Verein organisiert Informationsveranstaltungen, Workshops und Beratungen zum Thema Justiz und Familienrecht.
3.2. Mitglieder können bevorzugten Zugang zu bestimmten Vereinsangeboten erhalten.
3.3. Der Verein übernimmt keine rechtliche Beratung oder Vertretung, sondern dient ausschließlich der Aufklärung und Unterstützung und Vernetzung mit Geschäftspartner des Vereins.
4.1. Der Verein haftet nicht für Schäden, die durch Nutzung seiner Informationen oder Dienstleistungen entstehen.
4.2. Die Nutzung der Vereinsangebote erfolgt auf eigenes Risiko der Mitglieder.
5.1. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nur für Vereinszwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
5.2. Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten und deren Löschung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
6.1. Änderungen dieser AGB können nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
6.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
6.3. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz des Vereins Zürich.
Datum: 12.12.2024
Ort: Zürich
Verein Justiz und Familienrechtsaufsicht Swiss
Das Präsidium
Schöneggstrasse 16
8004 Zürich
office@jfswiss.ch